Durch Spenden und Anteilscheine helfen Sie mit, den Kultur-betrieb auch in Zukunft sicherzustellen. Übrigens: Spenden können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden (Verfügung der kantonalen Steuerverwaltung Schaffhausen vom 22.12.1995).

Genossenschafter und Genossenschafterin der IG Kammgarn kann jede interessierte Person und Organisation (Unternehmen, Gemeinden, Stiftungen usw.) werden. Die Genossenschaft verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Ziele und eventuelle Überschüsse dürfen nur für solche Zwecke verwendet werden. Die Anteile sind in Scheine von Fr. 250.-, 1’000.- und 5’000.- gestückelt.

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